Transportvorschriften
- Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrer unverzüglich über beschädigte oder verschmutzte Ausrüstung zu informieren, die er beim Einsteigen in den Bus vorfindet.
- Der Fahrgast haftet vollumfänglich für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig an der Einrichtung und Ausstattung des Busses verursacht hat, und ist verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich an den Betreiber zu zahlen, ggf auch der Fahrer.
- Gemäß Gesetz Nr. 361/2000 Slg. ist der Passagier während der Fahrt zur Verwendung eines Rückhaltesystems in einem damit ausgestatteten Fahrzeug der Kategorie M2 und M3 verpflichtet.
- Passagiere, die gesetzlich verpflichtet sind, ein Kinderrückhaltesystem zu verwenden, werden nur unter der Bedingung zur Beförderung zugelassen, dass sie ihr eigenes zugelassenes Kinderrückhaltesystem verwenden.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, während der Fahrt auf dem Sitzplatz zu sitzen und darf ihn während der Fahrt keinesfalls verlassen .
- Der Fahrgast ist verpflichtet, sich während der Fahrt so zu verhalten, dass ihm und einem anderen Fahrgast keine Gesundheits- oder Sachschäden zugefügt werden.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Handgepäck im Bus an der dafür vorgesehenen Stelle abzustellen, damit ihm oder anderen dadurch keine Sach- oder Gesundheitsschäden entstehen. Er trägt die volle Verantwortung für alle Schäden und Verletzungen. Der Fahrer ist berechtigt, Gepäckstücke, die den Bedingungen für eine sichere Beförderung nicht entsprechen, im Gepäckraum des Busses zu verstauen oder von der Beförderung auszuschließen.
- Die Verantwortung für das Verhalten von Minderjährigen und geistig oder anderweitig behinderten Personen während des Transports trägt deren gesetzlicher Vertreter, Erziehungsbeauftragter, Expeditionsleiter, Transportorganisator oder Organisator oder eine andere verantwortliche Person.< /li>
- Alle Tiere sind entschädigungslos vom Transport ausgeschlossen. Nach Absprache mit dem Beförderer ist es möglich, Tiere in einer eigenen Box und nur im Gepäckraum des Busses zu transportieren. Der Spediteur trägt keine Verantwortung für diesen Transport.
- Der Fahrgast ist verpflichtet die Anweisungen des Fahrers zu respektieren, ihnen Folge zu leisten, insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
- Passagiere dürfen den Fahrer während des Transports nicht durch lautes oder rücksichtsloses Verhalten stören.
- Personen mit abstoßendem, stinkendem, betrunkenem Aussehen und schmutziger Kleidung werden von der Beförderung ausgeschlossen.
- Gepäck und andere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Transportpersonen verletzen oder das transportierte Gepäck oder den Bus beschädigen oder verschmutzen könnten, werden von der Beförderung ausgeschlossen.
- Der Fahrer ist verpflichtet, blinde Personen auf das Bestehen der Beförderungsvorschriften hinzuweisen und diese Personen auf Verlangen über die Beförderungsvorschriften zu unterweisen.
- Der Fahrer ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung auf Verlangen vorzulegen oder Analphabeten mündlich vorzulegen.
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, Personen und Gepäck, die den Bedingungen der Beförderungsvorschriften nicht entsprechen, ohne Anspruch auf Entschädigung von der Beförderung auszuschließen.
Transport von Personen und Fahrrädern nicht nur innerhalb des Landes, sondern auch im Ausland
unsere Dienstleistungen
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Touren zum Meer
Jedes Jahr bringen wir unsere Kunden in bekannte europäische Ferienorte ans Meer.
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In der Wintersaison besuchen wir hauptsächlich Wintersportorte in Italien und Österreich.
Sightseeing-Touren
Mehrere Jahre der Zusammenarbeit mit Reisebüros haben uns reiche Erfahrungen von Orten gebracht in europäischen Ländern besucht wurden.
Andere Verkehrsmittel
Wir sichern die Personenbeförderung bei außergewöhnlichen Veranstaltungen der Tschechischen Bahn. Wir transportieren auch Neubusse zu Kunden innerhalb Europas.